Unter der internen Revision wird eine unternehmenseigene prozessunabhängige, prüfende, beurteilende und beratende Tätigkeit verstanden, die innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns durchgeführt wird. Sie unterstützt das (Mutter-)Unternehmen bei der Erreichung seiner unternehmerischen Ziele.

Im Rahmen der Abschlussprüfung stützt sich der Abschlussprüfer regelmäßig auf Feststellungen der Internen Revision. Zur Entwicklung einer wirksamen und wirtschaftlichen Prüfungsstrategie und zur Planung der Abschlussprüfung muss sich der Abschlussprüfer ausreichende Kenntnisse über die Arbeit der Internen Revision verschaffen. Eine wirksame interne Revision ermöglicht es oft, die Art und den zeitlichen Ablauf der durch den Abschlussprüfer durchzuführenden Prüfungshandlungen zu ändern und deren Umfang zu verringern.

Der Abschlussprüfer hat dabei Aufgabenstellung und Arbeitsanweisungen der gesetzlichen Vertreter an die Interne Revision sowie deren Tätigkeit zur Kenntnis zu nehmen und im Interesse einer wirksamen und wirtschaftlichen Prüfung abzuwägen, ob und inwieweit deren Ergebnisse bei der Festlegung der Prüfungshandlungen im Rahmen der Abschlussprüfung zu berücksichtigen sind.
Um die Auswirkung der Arbeit der Internen Revision auf das Kontrollrisiko einschätzen zu können, ist zu beurteilen, ob das Vorgehen und der Umfang der Arbeiten der internen Revision angemessen waren und ob die vorläufige Einschätzung der Wirksamkeit der Internen Revision bestätigt wird.

Wie zu erkennen ist, darf die Arbeit der internen Revision verwendet aber nicht einfach übernommen werden. Der Wirtschaftsprüfer ist auch in dem Falle eigenverantwortlich tätig und muss in eigenem Ermessen ein Prüfungsurteil treffen.

Siehe hierz die Ausführungen in PS 321.