Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Abschlussprüfung geeignete Erklärungen der gesetzlichen Vertreter als Prüfungsnachweise einzuholen. Die Erklärungen sind von denjenigen gesetzlichen Vertretern einzuholen, welche die Verantwortung für den Abschluss und den Lagebericht haben sowie über die Kenntnisse der betreffenden Sachverhalte verfügen.

Erklärungen der gesetzlichen Vertreter können in verschiedener Form erfolgen:

  • mündliche und schriftliche Erklärungen
  • schriftliche Bestätigungen der vom Abschlussprüfer zusammengefassten mündlichen Erklärungen der gesetzlichen Vertreter
  • Sitzungsprotokolle der Unternehmensorgane,
  • eine von den gesetzlichen Vertretern unterschriebene Fassung des Jahres-, Konzern bzw. Zwischenabschlusses und
  • die Vollständigkeitserklärung als Prüfungsnachweis

Erklärungen der gesetzlichen Vertreter können kein Ersatz für andere Prüfungsnachweise sein, von deren Verfügbarkeit der Abschlussprüfer normalerweise ausgehen kann.

Wer sind bei accura audit GmbH Ihre Ansprechpartner für die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung?

Herr Jonas aus Trier als auch Frau Jung aus Berlin-Mitte sind Ihre Ansprechpartner für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der beiden Wirtschaftsprüfer.

Sie führen Jahresabschlussprüfungen insbesondere im Raum Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Köln, München und Stuttgart durch – auf Wunsch natürlich auch bundesweit.