Inhalt
Wer bestellt den Wirtschaftsprüfer bei einer GmbH bzw. Aktiengesellschaft?
Der gesetzliche Abschlussprüfer erhält diese Stellung durch Wahl und Beauftragung (Bestellung, § 318 HGB).
Für die Wahl des Abschlussprüfers ist rechtsformabhängig zuständig:
- bei der Aktiengesellschaft die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG, § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG)
- bei der GmbH die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 6 GmbHG, § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB), soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt (§ 318 Abs. 1 Satz 2 HGB)
- bei Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB die Gesellschafterversammlung, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt (§ 318 Abs. 1 Satz 2 HGB)
- bei publizitätspflichtigen Unternehmen, soweit nicht anders geregelt, die Gesellschafter
(§ 6 Abs. 3 PublG).
Dies können Sie im PS 220 Tz. 4 vom 9. September 2009 nachlesen.
Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?
Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.
Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.
accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!