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Was ist ein Anhang bei einem Jahresabschluss und wie ist ein Anhang gegliedert?

Was ist die Funktion von einem Anhang bei einem Jahresabschluss?

Der Anhang ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften (§ 264 I HGB) bzw. des Konzernabschlusses (§ 297 I HGB). Er enthält Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Größenklasse des Unternehmens wird auch der zugehörige Anhang von den Pflichtangaben umfangreicher (§ 288 HGB).

Der Anhang erfüllt somit die zentrale Informationsfunktion, die unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erbringen soll. Der Anhang muss ebenso wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung offengelegt werden, da er zahlreiche Informationen für die Bilanzleser bereitstellt.

Im Handelsgesetzbuch sind Informationen über den Anhang und dessen Pflichtangaben sowie größenabhängige Erleichterungen in den §§ 284 bis 288 HGB zu finden.

Wie ist ein Anhang grundsätzlich aufgebaut bzw. gegliedert?

Ein Anhang ist grundsätzlich in folgende Gliederungspunkte (hier eine große Kapitalgesellschaft) strukturiert (Gliederung Anhang)

A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

  • Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge
  • Angaben zu den Bilanzierungs– und Bewertungsmethoden

B. Weitere Angaben zur Bilanz

  1. Entwicklung des Anlagevermögens
  2. Angaben zu Finanzanlagen
  3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  4. Rechnungsabgrenzungsposten
  5. Latente Steuern
  6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung
  7. Eigenkapital
  8. Rückstellungen für Pensionen
  9. Sonstige Rückstellungen
  10. Verbindlichkeiten

C. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Aufgliederung der Umsatzerlöse
  2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
  3. Abschreibungen auf Finanzanlagen

D. Sonstige Angaben

  1. Anzahl der Mitarbeiter
  2. Geschäftsführung
  3. Haftungsverhältnisse
  4. Außerbilanzielle Geschäfte
  5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
  6. Abschlussprüferhonorar
  7. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
  8. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

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